Der Antrag zur Aufnahme ist i.d.R. über die Schulleitung oder die Schulsozialarbeit der Schule zu melden, bei der der Jugendliche angemeldet ist. Eine Schweigepflichtentbindung, unterschrieben von ggf. beiden Sorgeberechtigten, ist grundsätzlich erforderlich.
Da die Plätze an der TOS begrenzt sind, ist eine Prüfung des Antrages erforderlich. Dazu werden die Mitarbeiter*innen der TOS klärende Gespräche mit Schulleitung, Schulsoziarbeit und Eltern führen und im Team beraten. Die Aufnahme an der TOS setzt die uneingeschränkte Bereitschaft der Eltern und des Jugendlichen voraus, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen, an Beratungen teilzunehmen und Zielvereinbarungen zu treffen.